Deutsche Bischofskoferenz
Die Deutsche Bischofskonferenz ist der Zusammenschluss der katholischen Bischöfe aller Diözesen in Deutschland. Neben den Diözesanbischöfen gehören der Bischofskonferenz die Koadjutoren, die Diözesanadministratoren und die Weihbischöfe an. |
Verband der Diözesen Deutschlands (VDD)
Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) ist der Zusammenschluss der deutschen Diözesen zur Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben im rechtlichen und wirtschaftlichen Bereich. |
Deutscher Caritasverband: Referat Arbeits- und Tarifrecht
Das Referat führt die laufenden Geschäfte der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes. Zudem vertritt es das Arbeitsrecht der Caritas nach außen und berät die Gliederungen und Verbände der Caritas bei grundsätzlichen kollektivarbeitsrechtlichen und tarifrechtlichen Fragen. |
Kirchliche Arbeitsgerichtshof (KAGH)
Der Kirchliche Arbeitsgerichtshof (KAGH) ist das auf der Ebene der Deutschen Bischofskonferenz eingerichtete kirchliche Arbeitsgericht 2. Instanz mit Sitz in Bonn. Er entscheidet abschließend in Rechtsstreitigkeiten auf den Gebieten der kirchlichen Ordnungen für ein Arbeitsvertragsrecht (KODA-Ordnungen). |
Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (BAG-MAV)
Die diözesanen Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz bilden die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen. Die BAG-MAV hat es sich zur Aufgabe gemacht, die politische Interessenvertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den katholischen Einrichtungen wahrzunehmen. |
Interessengemeinschaft Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Caritas und Kirche (IG-MICK)
In der InteressenGemeinschaft der Mitarbeiter in Caritas und Kirche koordinieren Zentral-KODA Mitarbeiterseite, Arbeitsrechliche Kommission Caritas - Mitarbeiterseite und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (BAG-MAV) ihre Einschätzungen zu arbeitsrechtlichen, gesetzlichen und kirchengesetzlichen Fragestellungen von übergeordneter Bedeutung. |
Kirchliche Zusatzversorgungskasse (KZVK)
Beschäftigten im kirchlichen und kirchlich-caritativen Dienst haben arbeitsvertraglich einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung. Ihnen gewährt die Kirchliche Zusatzversorgungskasse (KZVK) die arbeitsvertraglich zugesagte Betriebsrente. |
ZKD
Der Zentralverband der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen der Katholischen Kirche Deutschlands e.V. (ZKD) ist Interessenvertretung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in katholischen Einrichtung in Deutschland: zusammen im kirchlichen Dienst! |