Neue Initiative der Mitarbeiterseite in der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission (ZAK) – ehemals Zentral-KODA
Die Eingrenzung der Kettenbefristung von Arbeitsverträgen ist ein wichtiges Thema, das viele Dienstnehmer*innen betrifft. Immer wieder kommt es vor, dass Beschäftigte jahrelang mit befristeten Verträgen arbeiten und keine Planungssicherheit haben. Dies kann zu Unsicherheit und Stress führen und die Arbeitsbedingungen verschlechtern.
Um diesem Problem entgegenzuwirken, hat die ZAK-Mitarbeiterseite einen Antrag eingebracht, die Dauer von Kettenbefristungen stark einzuschränken. Mittlerweile arbeitet ein Ausschuss bestehend aus Dienstgeber*innen und Vertreter*innen der Mitarbeiterseite an dem Thema. Die Dienstgeberseite ist zwar willens sich der Thematik anzunehmen, möchte im Gegenzug aber die Regelung zur sachgrundlosen Befristung wieder verschlechtern. Da werden wir nicht mitgehen!
Am 22. Juni 2023 findet eine außerordentliche Sitzung der ZAK statt. Da der Ausschuss zur Befristung von Arbeitsverträgen der ZAK kein geeintes Ergebnis vorlegen wird, wird sich die ZAK mit den drei jetzt vorliegenden Anträgen beschäftigen. Die Mitarbeiterseite hat einen Antrag zur Eindämmung der Befristung mit Sachgrund gestellt, der abgestimmt werden könnte. Sie hat als Antwort auf den Antrag der Dienstgeberseite, der Öffnungen bei der sachgrundlosen Befristung vorsieht, ihrerseits wieder einen Antrag auf vollständige Abschaffung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen gestellt.
Wir möchten sicherstellen, dass Dienstnehmer*innen langfristig planen können. Wir werden uns deshalb für eine faire und gerechte Arbeitswelt einsetzen, in der die Befristung von Arbeitsverträgen die absolute Ausnahme ist.
Wir begrüßen als Vertreterin bzw. Vertreter der Mitarbeiterseite der Regional-KODA Nord-Ost neu in der Zentral-KODA Tobias Jensch, Bistum Dresden-Meißen. Er folgt Andrea Hartung, die für das Amt nicht mehr kandidierte.
Zur Wiederwahl gratulieren wir Sabine Mielke, Erzbistum Hamburg herzlich!
Wir freuen uns auf die (weitere) Zusammenarbeit!
Elena Krisp ist seit Frühjahr 2022 für den Bereich der Regional-KODA NW Mitglied der Zentral-KODA Mitarbeiterseite. Sie folgte Werner Stock.
In der Sitzung der Zentralen Kommission der Zentral-KODA am 9. November 2022 fand die Wahl des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden statt. Der Vorsitz wechselte turnusgemäß auf die Mitarbeiterseite.
Weiterlesen: Amtswechsel in der...Frau Prof. Dr. Renate Oxenknecht-Witzsch ist tot.
Am Montag erreichte uns die traurige Nachricht, dass Frau Prof. Dr. Renate Oxenknecht-Witzsch am Wochenende nach kurzer schwerer Krankheit im siebzigsten Lebensjahr gestorben ist. Erst kürzlich war sie noch auf der Tagung der Richterinnen und Richter an kirchlichen Arbeitsgerichten in Haltern am See und noch Mitte November überließ sie uns einen Fachartikel zum kirchlichen Arbeitsrecht.
Weiterlesen: NachrufSeit dem 1. Januar 2022 haben sich folgende personelle Veränderungen ergeben:
Weiterlesen: Personalia – Veränderungen...Die Zentral-KODA-Mitarbeiterseite hat am 6. April 2022 während der Klausurtagung in Berlin ein einstündiges Gespräch mit Eva-Maria Welskop-Deffaa geführt. Sie ist seit November 2021 neue Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes und hatte im Januar mit einer Äußerung zum Streikrecht in der katholischen Kirche für Aufsehen gesorgt. Anliegen des Gespräches waren gegenseitiges Kennenlernen und die Erläuterung der Positionen.
Weiterlesen: ...Zwei Tage vor dem 1. Advent hatte das Warten endlich ein Ende. Der Kirchliche Arbeitsgerichtshof in Bonn hat unter dem stellvertretenden Präsidenten Dr. Ernst Fischermeier am 26. November 2021 über den Revisionsantrag der Dienstgeberseite der Zentral-KODA entschieden und folgendes Urteil gefasst und verkündet:
„Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Interdiözesanen Arbeitsgerichts für den KODA-Bereich NRW vom 12.11.2020 – KODA 02/2019 wird mit der Maßgabe zurück gewiesen, dass der zweite Absatz des Tenors des Urteils entfällt.“
Weiterlesen: Streit um die sachgrundlose...Ab dem 1. Januar 2022 werden Mehrarbeitsstunden Teilzeitbeschäftigter genauso abgegolten wie die Überstunden Vollzeitbeschäftigter (also mit Überstundenzuschlägen), wenn die Mehrarbeits- bzw. Überstunden nicht innerhalb von drei Monaten nach Anfall ausgeglichen werden: so der Beschluss der Regional-KODA Nordost.
Weiterlesen: Mehrarbeitszuschläge für...