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Kettenbefristung – jetzt ist der Vermittlungsausschuss gefragt!

Die extra einberufene Sondersitzung der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission (ZAK) in Fulda verlief leider nicht so erfolgreich wie von der Mitarbeiterseite erhofft. Die Dienstgeberseite hält an der Verknüpfung der Regelung von Kettenbefristungen mit Verschlechterungen bei der sachgrundlosen Befristung fest. Auch nach längerer Diskussion und mehreren Sitzungsunterbrechungen ist es nicht gelungen, ein Umdenken auf der Dienstgeberseite zu erreichen.

Die Anträge der Mitarbeiterseite - aber auch der Antrag der Dienstgeberseite - wurden abgelehnt (oder fanden nicht die erforderliche Mehrheit).

Am Ende blieb der Mitarbeiterseite keine andere Wahl als für die entsprechenden Anträge den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Dritter Weg, Befristung, Arbeitszeiterfassung - Politische Gespräche im Rahmen der ZAK-MAS-Klausurtage

Im Rahmen ihrer Klausurtagung in Berlin vom 9.-11. Mai 2023 hat die Mitarbeiterseite der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission (ZAK) konstruktive politische Gespräche geführt.

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Kettenbefristungen an die kurze Leine!

Neue Initiative der Mitarbeiterseite in der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission (ZAK) – ehemals Zentral-KODA

Die Eingrenzung der Kettenbefristung von Arbeitsverträgen ist ein wichtiges Thema, das viele Dienstnehmer*innen betrifft. Immer wieder kommt es vor, dass Beschäftigte jahrelang mit befristeten Verträgen arbeiten und keine Planungssicherheit haben. Dies kann zu Unsicherheit und Stress führen und die Arbeitsbedingungen verschlechtern.

Um diesem Problem entgegenzuwirken, hat die ZAK-Mitarbeiterseite einen Antrag eingebracht, die Dauer von Kettenbefristungen stark einzuschränken.

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Personalien – Veränderungen in der Zentral-KODA-Mitarbeiterseite

Wir begrüßen als Vertreterin bzw. Vertreter der Mitarbeiterseite der Regional-KODA Nord-Ost neu in der Zentral-KODA Tobias Jensch, Bistum Dresden-Meißen. Er folgt Andrea Hartung, die für das Amt nicht mehr kandidierte.

Zur Wiederwahl gratulieren wir Sabine Mielke, Erzbistum Hamburg herzlich!

Wir freuen uns auf die (weitere) Zusammenarbeit!

Personalien – Veränderungen in der Zentral-KODA-Mitarbeiterseite

Elena Krisp ist seit Frühjahr 2022 für den Bereich der Regional-KODA NW Mitglied der Zentral-KODA Mitarbeiterseite. Sie folgte Werner Stock.

Amtswechsel in der Zentral-KODA

In der Sitzung der Zentralen Kommission der Zentral-KODA am 9. November 2022 fand die Wahl des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden statt. Der Vorsitz wechselte turnusgemäß auf die Mitarbeiterseite. 

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Nachruf

Frau Prof. Dr. Renate Oxenknecht-Witzsch ist tot.

Am Montag erreichte uns die traurige Nachricht, dass Frau Prof. Dr. Renate Oxenknecht-Witzsch am Wochenende nach kurzer schwerer Krankheit im siebzigsten Lebensjahr gestorben ist. Erst kürzlich war sie noch auf der Tagung der Richterinnen und Richter an kirchlichen Arbeitsgerichten in Haltern am See und noch Mitte November überließ sie uns einen Fachartikel zum kirchlichen Arbeitsrecht.

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Personalia – Veränderungen in der Zentral-KODA-Mitarbeiterseite

Seit dem 1. Januar 2022 haben sich folgende personelle Veränderungen ergeben:

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Zentral-KODA-Mitarbeiterseite spricht mit Caritas-Präsidentin

Die Zentral-KODA-Mitarbeiterseite hat am 6. April 2022 während der Klausurtagung in Berlin ein einstündiges Gespräch mit Eva-Maria Welskop-Deffaa geführt. Sie ist seit November 2021 neue Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes und hatte im Januar mit einer Äußerung zum Streikrecht in der katholischen Kirche für Aufsehen gesorgt. Anliegen des Gespräches waren gegenseitiges Kennenlernen und die Erläuterung der Positionen.

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Streit um die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen beendet.

Zwei Tage vor dem 1. Advent hatte das Warten endlich ein Ende. Der Kirchliche Arbeitsgerichtshof in Bonn hat unter dem stellvertretenden Präsidenten Dr. Ernst Fischermeier am 26. November 2021 über den Revisionsantrag der Dienstgeberseite der Zentral-KODA entschieden und folgendes Urteil gefasst und verkündet:

„Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Interdiözesanen Arbeitsgerichts für den KODA-Bereich NRW vom 12.11.2020 – KODA 02/2019 wird mit der Maßgabe zurück gewiesen, dass der zweite Absatz des Tenors des Urteils entfällt.“

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