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Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte

Ab dem 1. Januar 2022 werden Mehrarbeitsstunden Teilzeitbeschäftigter genauso abgegolten wie die Überstunden Vollzeitbeschäftigter (also mit Überstundenzuschlägen), wenn die Mehrarbeits- bzw. Überstunden nicht innerhalb von drei Monaten nach Anfall ausgeglichen werden: so der Beschluss der Regional-KODA Nordost.

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Bild: Stephan Kelle (AllesSuper_1979) auf Pixabay

Gesundheitsschutz durch Kontaktreduzierung

„Der Arbeitgeber hat gemäß der §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes die Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich zusätzlich erforderlicher Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes zu überprüfen und zu aktualisieren.“ So heißt es in der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vom 21. Januar 2021 des Bundes. Das Ziel der Bestimmungen ist es, das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei der Arbeit zu minimieren und Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.

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Foto: Anemone123 auf pixabay.de

Empfehlungsbeschluss knapp gescheitert

Vor gut einem Jahr wurden von den deutschen Bischöfen zwei (Rahmen-)Ordnungen zum Thema sexueller Missbrauch von Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen erlassen. Zum einen geht es dabei um die Fortschreibung der Regelungen zur Prävention, zum anderen um den Umgang mit Verdachtsfällen oder erwiesenen Missbrauchstaten. Die Ordnungen sollen nach dem Willen der Bischöfe für den gesamten kirchlichen Bereich einschließlich Caritas oder auch Orden Geltung erlangen, wobei Trägern, die nicht der bischöflichen Gesetzgebung unterliegen, auch erlaubt ist, eigene gleichwertige Ordnungen zu entwickeln. Die neuen Ordnungen betreffen Kleriker, arbeitsvertraglich Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige.

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Andrea Hoffmann-Göritz neue Sprecherin der Mitarbeiterseite

Amtswechsel in der Zentral-KODA

In der Sitzung der Zentralen Kommission der Zentral-KODA am 12. November 2020 fand die Wahl des Vorsitzenden und stellv. Vorsitzenden statt. Der Vorsitz wechselte turnusgemäß auf die Dienstgeberseite. Aloys Raming-Freesen (Dienstgebervertreter Bistum Osnabrück) wurde zum Vorsitzenden gewählt. Thomas Schwendele (Sprecher der Mitarbeiterseite) wurde für die Zeit bis zu seinem Ausscheiden aus der Zentral-KODA in das Amt des stellv. Vorsitzenden gewählt. Ab dem 1. Januar 2021 folgt ihm Andrea Hoffmann-Göritz (KODA im Bistum Trier) in diesem Amt.

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Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch im kirchlichen Dienst

Seit 1. Januar 2020 sind die neue „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst“ und die „Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ in allen (Erz-)Diözesen in Kraft getreten. Die überarbeiteten Dokumente wurden vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz am 18. November 2019 beschlossen.

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Sachgrundlose Befristung soll eingeschränkt werden

Der Vermittlungsausschuss der Zentral-KODA hat am 28. Oktober eine Entscheidung über den Antrag der Mitarbeiterseite getroffen. Der Beschluss tritt an die Stelle eines Beschlusses der Zentralen Kommission.

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Sachgrundlose Befristung – die Dritte

Nachdem im Herbst des vergangen Jahres der Antrag der Mitarbeiterseite zur „Abschaffung der sachgrundlosen Befristung“ von Arbeitsverhältnissen im kirchlichen Dienst in der Kommission gescheitert war, fand auch der inzwischen erarbeitete Vermittlungsvorschlag keine ausreichende Mehrheit in der Kommission.

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Urlaubsanspruch verfällt nicht automatisch

Arbeitgeber müssen Beschäftigte in Zukunft auf nicht genommenen Urlaub hinweisen. Mit einem Grundsatzurteil stärkt das Bundesarbeitsgericht die Rechte der Arbeitnehmer, Dienstgeber müssen zukünftig mit mehr Aufwand rechnen.

Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten künftig auffordern, noch nicht beantragten Urlaub zu nehmen und darauf hinweisen, dass er sonst verfällt. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden und damit EU-Recht in deutsches Recht integriert.

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BAG ändert Recht­sp­re­chung zur sach­grund­losen Befris­tung

Nachdem die Karlsruher Richter die Erfurter Kollegen wegen ihrer Rechtsprechung in Sachen sachgrundloser Befristung rüffelten, haben letztere in einem aktuellen Urteil nunmehr ihre Rechtsprechung geändert.

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