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Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen der Katholischen Kirche und der Caritas verhandeln ihre Arbeitsvertragsbedingungen selbst. In paritätisch mit Vertreterinnen und Vertretern der Dienstgeber und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besetzten Kommissionen werden Rechtsnormen über Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen entschieden. Die Zentral-KODA wurde für die (Erz-)Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland und den Deutschen Caritasverband e.V. auf Bundesebene gebildet, um die Einheit des kirchengemäßen Arbeitsrechts im überdiözesanen Bereich zu sichern.